Wir unterstützen mit unserem Gelände die bundesweite Aktion Schnüffelgärten. Daher möchten wir „Mensch-Hund-Teams“ ermöglichen, unser knapp 4.000 Quadratmeter großes Gelände als Schnüffelwiese und zum eigenen individuellen Hundetraining, zu nutzen. Mit eurem Besuch und eurer Spende unterstützt ihr sowohl die Instandhaltung des Geländes als auch die Projekte des Fellfreund e.V.
Damit sich jeder Besucher wohlfühlen kann, ist es notwendig einige Regeln des Miteinanders und des Umgangs mit dem Gelände, sowie der zur Verfügung stehenden Ausstattung festzulegen.

Unsere Regeln für Besucher

  1. Die Nutzung des Geländes erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung.
  2. Es wird keine Haftung für Schäden an Menschen, Tieren oder Gegenständen seitens des Fellfreund e.V. oder der Aktion Schnüffelgarten übernommen.
  3. Zutritt haben ausschließlich Hunde, die über einen ausreichenden Impfschutz und Versicherungsschutz verfügen. Vereinsmitarbeiter des Fellfreund e.V. haben die Berechtigung Impf- und Versicherungsschutz stichprobenartig festzustellen.
  4. Jeder Hundehalter trägt die Verantwortung für seinen Hund / seine Hunde und ist im Schadensfall verpflichtet Schadensersatz zu leisten.
  5. Besitzer von Listenhunden (Rheinlandpfalz u. Hessen) müssen diese Hunde ordnungsgemäß angemeldet und versichert haben. Zudem sind sie verpflichtet ihre Haltererlaubnis, Wesenstest und Haltersachkunde, wenn vorhanden, mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  6. Vor dem Betreten des Geländes ist sicher zu stellen, dass der Hund / die Hunde zuvor die Möglichkeit bekommen haben sich zu lösen. Das Gelände ist kein Ersatz für Spaziergänge. Die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sind zu entfernen.
  7. Auf dem gesamten Gelände herrscht striktes Rauchverbot.
  8. Hundespielzeug und Trainingsausrüstung, die ausgeliehen wurde, bitte wieder zurücklegen. Bei Beschädigung bitte einem Mitarbeiter des Fellfreund e.V. informieren.
  9. Buddeln ist nur im hinteren Sandbereich des Geländes zulässig, die Löcher sind anschließend zuzuschütten. Schaufeln stehen bereit.
  10. Im Gesamten vorderen Eingangsbereich und auf Höhe der eingezäunten Hundetrainingsflächen, sind die Hude an der Leine zu führen.
  11. Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Die Netiquette unter Hundehaltern gilt selbstverständlich auch auf dem Gelände. Auf Wunsch anderer Hundehalter ist der eigene Hund anzuleinen und / oder aus dem Sozialkontakt zu nehmen.
  12. Füttern von Hunden, die nicht die eigenen sind, ist grundsätzlich untersagt. Viele Hunde haben Futtermittelunverträglichkeiten. Daher bitte immer den Halter des jeweiligen Hundes fragen.
  13. Das Parken auf den privaten Parkplätzen des Wohnhauses ist untersagt. Die Öffnungszeiten des Kindergartens beachten. Hier kann außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens, geparkt werden. Bitte Schild beachten.
  14. Mitarbeiter des Fellfreund e.V., sowie Hundetrainer die als Partner für den Fellfreund e.V. auftreten sind weisungsbefugt. Den Anweisungen ist immer Folge zu leisten.